Google Glass und MyGlass App: Der tiefe Blick in unsere Handys

In den nächsten Tagen wird Google die ersten produzierten Explorer-Modelle seine Datenbrille, Google Glass, an Kunden verschicken.

Bisher war noch wenig über genaue Funktionen und technische Eigenschaften von Glass bekannt. Google hat nun in einigen FAQ und technischen Spezifikationen mehr Informationen bereitgestellt. Aus diesen geht hervor, dass Glass eine Verbindung zu dem Handy des jeweiligen Nutzers benötigt, um etwa SMS senden und empfangen zu können. Dies geschieht über die ebenfalls erst kürzlich im Google Play Store erschienene MyGlass App.

MyGlass App
Unter dem Tap „Berechtigungen“ der MyGlass App lässt sich jetzt bereits erkennen, dass Google bei der Nutzung von Glass einen tiefen Einblick in die auf einem Tablet oder Smartphone gespeicherten Daten der Nutzer nehmen kann.

SMS lesen
So ermöglicht MyGlass etwa „auf Ihrem Telefon oder Ihrer SIM-Karte gespeicherte SMS zu lesen. Die App kann alle SMS unabhängig von Inhalt oder Vertraulichkeitsgrad lesen.“ Nun wird diese Lesefunktion sicher nötig sein, um etwa als Nutzer eine SMS über Glass zu öffnen und darauf zu antworten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob Google den Inhalt der SMS ebenfalls mitgeteilt bekommt, diesen auswertet und aus daraus abgeleitet Informationen zu Nutzerprofilen hinzufügt. Eine klare und verständliche Datenschutzerklärung wird hier helfen. (siehe unten)

SMS löschen
Zudem wird MyGlass die Berechtigung eingeräumt, „SMS zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet, dass die App an Ihr Gerät gesendete Nachrichten überwachen und löschen kann, ohne sie Ihnen anzuzeigen.“ MyGlass wird SMS empfangen und verarbeiten können. Dies erscheint auch notwendig, um Glass zu nutzen. Fraglich erscheint jedoch die Berechtigung, SMS löschen zu können, ohne sie vorher dem Nutzer anzuzeigen? Soll MyApp eine Art Filter für eingehende SMS darstellen? Falls ja, wer justiert diesen Filter? Der Nutzer oder Google? Eine klare und verständliche Datenschutzerklärung wird hier helfen. (siehe unten)

Kontakte lesen
Zudem erhält MyGlass die Berechtigung „auf Ihrem Telefon gespeicherte Daten zu Ihren Kontakten einschließlich der Häufigkeit zu lesen, mit der Sie bestimmte Personen angerufen, an sie eine E-Mail gesendet oder auf andere Weise mit ihnen kommuniziert haben.“ Zum einen kann Google also nachvollziehen, wann der Nutzer von Glass mit wem und wie oft kommuniziert hat. Auch diese Berechtigung scheint zumindest zum Teil erforderlich zu sein, um etwa eine Anruferliste auf Glass anzeigen zu können. Was bedeutet jedoch, dass die App auch „gespeicherte Daten zu Kontakten“ lesen (also erheben) darf? Gehören dazu auch private Informationen? Und viel wichtiger, bleiben diese Daten in dem Nutzer-Handy-Glass Ökosystem oder verlassen sie dieses in Richtung Amerika? Eine klare und verständliche Datenschutzerklärung wird hier helfen. (siehe unten)

Selbststart
Zudem darf MyGlass sich selbst starten, „sobald das System gebootet wurde. Dadurch kann es länger dauern, bis das Telefon gestartet wird, und durch die ständige Aktivität der App wird die gesamte Leistung des Telefons beeinträchtigt.“ MyGlass wird also, ohne Zutun des Nutzers, bereits beim Hochfahren des Android-Systems gestartet. Hier schließen sich jedoch Folgefragen an? Werden dann auch Daten auf dem Smartphone erhoben und evtl. an die Google-Server übermittelt? Eine klare und verständliche Datenschutzerklärung wird hier helfen. (siehe unten)

Die Datenschutzerklärung
Wie oben beschriebenen lässt sich aus den Berechtigungen der App nicht immer klar entnehmen, wann und wie, welche Daten erhoben und eventuell an Google übermittelt werden. Dies ist insofern auch unproblematisch, solange dem Nutzer die erforderlichen Informationen klar und verständlich in der für MyGlass vorgesehenen Datenschutzerklärung dargeboten werden. Das Problem: es handelt sich dabei um die Datenschutzerklärung von Google, welche für alle Dienste des Unternehmens gilt. Gut, auch dies wäre noch unproblematisch, solange die Informationen verständlich aufbereitet werden, um eine informierte Einwilligung der Nutzer darüber, wie ihre Daten verarbeitet werden, zu erhalten. Wie wir jedoch wissen, untersuchen derzeit 6 europäische Datenschutzbehörden genau diese Datenschutzbestimmungen von Google (dazu mein Beitrag), weil die den Nutzern dort dargebotenen Informationen zu vage und nicht konkret genug dargestellt sind.

Nimmt man die sehr weiten Berechtigungen von MyGlass hinzu, so ergibt sich für einen Nutzer im Prinzip kaum die Möglichkeit zu überblicken, in welche Datenverarbeitungsvorgänge er im Rahmen der Nutzung von Glass und MyGlass über sein dazu erforderliches Google Konto „einwilligt“. Eine informierte Einwilligung nach dem geltenden europäischen Datenschutzrecht und der erst kürzlich dargelegten Sichtweise der Art. 29 Datenschutzgruppe zur Datenverarbeitung durch Apps auf mobilen Geräten, sieht anders aus.

Erläuternde Änderungen an den Berechtigungen der App oder der Datenschutzerklärung von Google scheinen vor dem Verkaufsstart der „normalen“ Brillen daher aus Nutzersicht wünschenswert und geboten. Ob diese tatsächlich vorgenommen werden, bleibt jedoch abzuwarten.

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