Datenschutzreform: Vorläufiger Zeitplan für die finalen Trilog-Verhandlungen

Die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sollen nach dem politisch erklärten Ziel der europäischen Staats- und Regierungschefs Ende 2015 abgeschlossen werden. Am 15. und 16. Juni 2015 werden sich die Innen- und Justizminister, so wie es derzeit aussieht, auf eine gemeinsame Position des Rates der Europäischen Union einigen. Danach sollen die informellen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat beginnen.

Diese sog. Trilog-Verhandlungen finden nicht öffentlich statt. Bei diesen Treffen versuchen sich Vertreter der drei involvierten Organe der europäischen Gesetzgebung auf einen gemeinsamen Gesetzestext zu einigen. Über die konkreten Planungen zu diesen Verhandlungen ist, aufgrund ihrer Nicht-Öffentlichkeit, freilich wenig bekannt.

Etwas Licht ins Dunkle der Trilog-Verhandlungen bringt nun ein von der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament veröffentlicht vorläufiger Zeitplan. Die nachfolgend genannten Daten und auch die Themen sind, wie beschrieben, zwischen den Beteiligten noch nicht fest vereinbart. Jedoch geben sie einen ersten Überblick darüber, wie die Trilog-Verhandlungen in den nächsten Wochen starten könnten. Hier der Entwurf des Zeitplans:

24. Juni 2015, Brüssel (bedarf noch der Zustimmung von Kommission und Rat)
Erstes Trilog-Treffen zur DS-GVO

Entwurf der Tagesordnung:

  1. Position des Rates zur (ebenfalls zu verhandelnden) Richtlinie
  2. Abstimmung des grundsätzlichen strategischen Fahrplans für die Trilog-Verhandlungen
  3. Generelle Methode und die Herangehensweise an delegierte Rechtsakte der Kommission

14. Juli 2015, Brüssel (bedarf noch der Zustimmung von Kommission und Rat)
Zweites Trilog-Treffen zur DS-GVO

Entwurf der Tagesordnung:

  1. Räumlicher Anwendungsbereich (Artikel 3)
  2. Internationale Datentransfers (Kapitel V)

Weitere geplante Trilog-Verhandlungen (Themenübersicht)
(bedarf noch der Zustimmung von Kommission und Rat)

September

  • Datenschutzprinzipien (Kapitel III)
  • Rechte der Betroffenen (Kapitel III)
  • Verantwortlicher und Auftragsdatenverarbeiter (Kapitel IV)

Oktober

  • Datenschutzbehörden (Kapitel VI)
  • Kooperationsmechanismen (Kapitel VII)
  • Rechtsmittel, Verantwortlichkeit und Strafen (Kapitel VIII)

November

  • Zielsetzungen und maetrieller Anwendungsbereich, Flexibilität im öffentlicher Sektor (Kapitel I)
  • Besondere Vorschriften (Kapitel IX)

Dezember

  • Deleigierte Rechtsakte (Kapitel X)
  • Schlussbestimmungen (Kapitel XI)
  • Weitere offene Themen

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