EUDataP – Weihnachtskalender

Die finale Fassung der Datenschutz-Grundverordnung soll nach dem Willen von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Das neue europäische Datenschutzrecht wird die geltenden Regelungen zum Teil fortführen und ergänzen, jedoch auch neue Akzente setzen. Grund genug, um in einem eigenen „EUDataP – Weihnachtskalender“ zum Ende des Jahres 2015 in 24 kleinen Beiträgen (an jedem Tag bis zum 24. Dezember 2015 wird ein neuer Beitrag freigeschaltet) ein wenig Licht auf einige Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung zu werfen. Vielleicht werden im Laufe des Dezembers die Verhandlungen auch abgeschlossen. Bis dahin beziehen sich die Beiträge auf die drei Versionen der Datenschutz-Grundverordnung (abrufbar in einer Synopse des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht). Ich wünsche bereits auf diesem Wege allen Lesern und Besuchern von „de lege data“ ein frohes Fest.

UPDATE vom 16.12.2015: Gestern haben sich die Parteien der Trilog-Verhandlungen auf einen gemeinsamen Text der Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Bis eine offizielle Version vorliegt, werden sich die Beiträge weiterhin auf die Synopse des BayLDA beziehen.

UPDATE vom 17.12.2015: Gestern wurde auch offiziell eine konsolidierte Fassung der Datenschutz Grundverordnung, auf die sich die Parteien der Trilogverhandlungen 15. Dezember 2015 geeinigt haben, veröffentlicht (unter Punkt 3). Die letzten acht Türchen des EUDataP-Weihnachtskalenders werden sich daher auf den konsolidierten Text beziehen.

UPDATE vom 24.12.2015: Alle Beiträge des EUDataP-Weihnachtskalenders 2015 stelle ich hier in einem PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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4 thoughts on “EUDataP – Weihnachtskalender

  1. Dieser Weihnachtskalender ist klasse! Wird es ggf. ein „25. Türchen“ geben, welches mögliche Unterschiede zwischen der BayLDA Synopse und dem konsolidierten Text aufzeigt? Dann wäre dies wirklich eine klasse Sammlung, um sich auf den aktuellen Stand zu bringen.

      • Danke für den Link, ich bezog das jetzt eher auf die Türchen vor dem 17.
        Beispielsweise lese ich gerade Ihren Beitrag zur Datenübermittlung in Drittstaaten (vom 3.), dort ist noch von Anpassungen aufgrund des Safe Harbor Urteils zu lesen.
        Daher wäre es hilfreich, wenn hier für die zukünftige Dokumentation eine Art 25. Türchen solche möglichen Änderungen aufzeigt – oder eben klarstellt, dass sich nichts geändert hat.

  2. Pingback: Was bringt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung DSGVO? - Das Blog

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