„Ich vertraue Dir. Hier sind meine Daten.“

Es gibt viele Schlagworte zur Umschreibung des erklärten Ziels von Datenschützern, Verbraucherorganisationen oder auch nationalen und internationalen Gesetzgebern, welches bei dem zukünftigen Umgang mit persönlichen Informationen in unserer digitalen Welt als oberste, schützenswerte Maxime ausgegeben wird: Datenschutz, Privatsphäre, Privacy u. a.

In mehr oder minder starker Ausprägung soll es darum gehen, die Bürger und Nutzer von (digitalen) Angeboten vor einer völligen ungewollten oder unbewussten Offenlegung und Weitergabe ihrer Informationen zu schützen. Ein, meist gesetzlich determiniertes, Schutzschild (wie etwa die neue Datenschutz-Grundverordnung) oder hierauf basierende Verteidigungswerkzeuge (Recht auf Vergessenwerden, hohe Geldstrafen etc.) zwischen den schwachen und ahnungslosen Nutzern und den mächtigen und allwissenden Unternehmen. Überspitzt formuliert: David gegen Goliat auf dem Schlachtfeld der Daten und die Steinschleuder soll optimiert oder sogar von Dritten geschwungen werden.
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Thüringer Datenschützer: De-Mail als Gefahr für sensible Daten

Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (TLfDI), Herr Dr. Hasse, äußert in einer aktuellen Pressemitteilung scharfe Kritik an der De-Mail und geplanten Gesetzesänderungen (BT-Drs. 17/11437), u. a. des § 30 und § 87 Abgabenordnung (AO) und § 67 Abs. 6 S. 2 Nr. 3 des SGB X.
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66 bayerische Behörden verstoßen gegen geltendes Datenschutzrecht

In einer aktuellen Pressemitteilung vom 22. April 2013 hat der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Dr. Thomas Petri, nach einer Prüfung von 5592 Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen bekanntgegeben, dass 66 Webseiten gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, indem sie Social Plugins (wie etwa den Facebook Like-Button) direkt einbinden.

Öffentliche Stellen und Social Plugins
Gegen diese beanstandeten Webseiten werde der Bayerische Datenschützer „konsequent vorgehen“, da durch die Einbindung, etwa des Like-Buttons, unkontrolliert Daten von Webseitenbesuchern an Facebook übertragen werden, was ohne eine gesetzliche Grundlage und ohne Möglichkeit der Kenntnisnahme durch die Nutzer geschieht.
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„Wir raten von der „Datenkrake“ Facebook Home ab“ – Undifferenzierter Datenschutz aus Baden-Württemberg?

Am Freitag veröffentlichte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg auf seiner Homepage eine aktuelle Pressemitteilung. Darin warnt Herr Klingbeil vor einer „Datenkrake“ und dass wir mit der neuen App von Facebook, Home, auf dem „Weg zum gläsernen Smartphonenutzer“ seien.

Leider wird aus dem Inhalt der Pressemitteulung deutlich, dass die Behörde sich vor der Veröffentlichung anscheinend nicht wirklich mit der App, den Berechtigungen und den Funktionen auseinandergesetzt hat.

Zwar wird darauf verwiesen, dass alle Einzelheiten noch nicht bekannt seien, jedoch bereits jetzt von einer Nutzung abgeraten werde.
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Facebook Leitfaden für Politiker und Amtsträger – Datenschutz und Mythen

Facebook hat einen Leitfaden für Politiker und Amtsträger veröffentlicht, mit dem diesen Personen der Nutzen und die Vorteile des sozialen Netzwerkes näher gebracht werden soll.
Das Unternehmen, aber auch die beteiligten Politiker ernteten teilweise heftige öffentliche Kritik. Erst einmal ist diese Idee positiv aufzunehmen, da sich leider immer noch zu wenige Politiker mit den Möglichkeiten von sozialen Medien, wie z. B. Facebook, aber etwa auch Twitter, auseinandersetzen. Ein solcher Leitfaden könnte daher durchaus auch allgemein positive Wirkung entfalten und öffentliche Amtsträger animieren, den Web 2.0 Kontakt mit den Bürgern zu suchen. Unabhängig von einer rechtlichen Einschätzung, hat etwa kürzlich die Bundeskanzlerin Angela Merkel über ein Google Hangout gezeigt, dass Politik und soziale Medien heutzutage voneinander profitieren können.

Datenschutz und Mythen
In dem Leitfaden von Facebook spricht das Unternehmen (selbstverständlich) auch den Datenschutz an, auf den ich mich hier konzentrieren möchte. Nun darf man Facebook nicht verübeln, dass ein solcher Leitfaden sicher nicht besonders wirkungsvoll erscheint, wenn auf datenschutzrechtliche Gefahren und Probleme hingewiesen wird. Dennoch sollen hier einige Themen und (im Leitfaden so bezeichnete) gelöste „Mythen“ auf ihren Wahrheitsgehalt zumindest kritisch hinterfragt werden.
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Google Glass und MyGlass App: Der tiefe Blick in unsere Handys

In den nächsten Tagen wird Google die ersten produzierten Explorer-Modelle seine Datenbrille, Google Glass, an Kunden verschicken.

Bisher war noch wenig über genaue Funktionen und technische Eigenschaften von Glass bekannt. Google hat nun in einigen FAQ und technischen Spezifikationen mehr Informationen bereitgestellt. Aus diesen geht hervor, dass Glass eine Verbindung zu dem Handy des jeweiligen Nutzers benötigt, um etwa SMS senden und empfangen zu können. Dies geschieht über die ebenfalls erst kürzlich im Google Play Store erschienene MyGlass App.
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BYOD – was gilt es für Unternehmen zu beachten?

Ende März 2013 stellte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Bericht für das Jahr 2012 vor. Unter anderem wird darin auch das Phänomen des „Bring-Your-Own-Device“ (BYOD) näher betrachtet.

Mit zunehmender Tendenz verwenden Arbeitnehmer und Angestellte an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr (nur) dienstlich gestellte Computer, Laptops und Handys, sondern greifen auf ihrer eigenen Geräte zurück. Dies kann mehrere Gründe haben, wie etwa dass die Geräte des Arbeitgebers bereits technisch veraltet und damit zu langsam sind oder dass die (im privaten Bereich bekannte) Nutzerfreundlichkeit nicht gegeben ist. Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte stellt fest, dass der Einsatz privater Geräte am Arbeitsplatz und ihre Verwendung für die Arbeit, Vorteile bieten. Dennoch weist er auch auf erhebliche Risiken hin, welche jedoch durch eine Mischung aus rechtlichen und technischen Maßnahmen gelöst werden können.
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On the EU watchdog’s radar – will Facebook Home be the new Internet Explorer?

An article on TechCrunch discusses the question, whether or not it would be good for a company to provide the default program or app on a mobile device? The bone of contention: Facebook Home. How about the legal aspects of such a “monopoly” position under European competition law?

As we know, the European Commission recently imposed a € 561 million fine on Microsoft for not implementing a screen for its Windows users, where they could choose their preferred web browser. In the eyes of the Commission’s Vice President in charge, Joaquín Almunia, the company did not comply with a legally binding from December 2009. Back then, Microsoft committed itself for 5 years to offer Windows users a “choice screen”, after competition concerns were raised and investigations related to the tying of Microsoft’s web browser, Internet Explorer, to its dominant client PC operating system Windows took place. Could Facebook also get on the radar of the EU competition watchdogs?
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Ziel: Mensch – Wer gewinnt den Kampf um den mobilen Endnutzer?

Nach der öffentlichkeitswirksamen Ankündigung für Facebook Home, welches sich wie eine Hauptebene über alle andere Apps und Anwendungen auf einem (Android-)Handy legen wird, überrascht die Meldung, dass Google kurz vor dem erfolgreichen Abschluss der Übernahme der Messaging App WhatsApp sei nicht wirklich. (UPDATE, 09.04.2013: Der Leiter der Business Development Abteilung von WhatsApp widerspricht den Gerüchten um einen angeblichen Verkauf an Google.)

Bereits Microsoft hatte vor längerer Zeit die nun durch Home umgesetzte Idee, des auf den User fixierten Aufbaus von Smartphone-Anwendungen, in seinem Windows Phone umgesetzt, war damit allerdings weniger erfolgreich.
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Ultimative Gedächtnisse und das Recht auf Vergessenwerden

Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) soll ein Recht auf Vergessenwerden (Art. 17) für Bürger eingeführt werden. Ob dieser gesetzgeberische Vorschlag wirklich so neu und innovativ ist oder doch eher eine erweiterte Form des bereits bestehenden Rechts auf Löschung von personenbezogenen Daten (§ 20 BDSG) beinhaltet, mag hier dahingestellt sein. Daten und Informationen, die im Internet veröffentlicht werden, sollen auf jeden Fall nicht ewig abrufbar sein, sondern unter bestimmten Voraussetzungen im Nachhinein gelöscht werden können.

Die EU-Kommission bewirbt dieses Recht häufig als eine Art Meilenstein für die Zukunft des Datenschutzrechts und die Privatsphäre der Bürger in Europa. Die Betroffenen sollen die Macht über ihre eigenen Daten behalten. Dennoch gibt es viele Gegenstimmen (nicht nur unter den Internetkonzernen), die vor allem die technisch fast unmögliche Durchsetzbarkeit dieses Rechts in der realen Online-Welt bemängeln.
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