„Wir raten von der „Datenkrake“ Facebook Home ab“ – Undifferenzierter Datenschutz aus Baden-Württemberg?

Am Freitag veröffentlichte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg auf seiner Homepage eine aktuelle Pressemitteilung. Darin warnt Herr Klingbeil vor einer „Datenkrake“ und dass wir mit der neuen App von Facebook, Home, auf dem „Weg zum gläsernen Smartphonenutzer“ seien.

Leider wird aus dem Inhalt der Pressemitteulung deutlich, dass die Behörde sich vor der Veröffentlichung anscheinend nicht wirklich mit der App, den Berechtigungen und den Funktionen auseinandergesetzt hat.

Zwar wird darauf verwiesen, dass alle Einzelheiten noch nicht bekannt seien, jedoch bereits jetzt von einer Nutzung abgeraten werde.

Hunderprozentige Kontrolle?
So soll nach der Pressemitteilung Facebook Home eine nahezu hunderprozentige Kontrolle über andere, auf dem Smartphone installierte, Apps erhalten. Davon scheint die App in der Realität jedoch weit entfernt. Sowohl bei Facebook selbst als auch in Blogs lässt sich nur die Information gewinnen, dass Home die laufenden und verwendeten Apps protokolliert. Also etwa auch aufzeichnet, wann welche App eine Benachrichtung (z.B. bei einer Nachricht über WhatsApp) sendet und welche Apps installiert sind. Home hat jedoch keinen Zugriff auf den Inhalt der anderen Apps, kann also etwa nicht protokollieren, was ein Nutzer in WhatsApp schreibt. Ist das bereits hunderprozentige Kontrolle? Sich die Liste der auf einem Android-Smartphone installierten Apps anzeigen zu lassen, ist jedoch für App Entwickler nichts Neues und war schon vor Home möglich.

Erforderliche Berechtigungen ansehen?
Noch deutlicher wird die leider wohl ausgebliebene nähere Begutachtung von Home durch den Landesbeauftragten für Datenschutz dann, wenn man den Hinweis in der Pressemitteilung findet, dass Nutzer sich vor der Installation „die erforderlichen Berechtigungen der App ansehen – und dann entscheiden“ sollten.
Facebook Home benötigt aber gar keine Berechtigungen (siehe unter dem Tab „Berechtigungen“). Der Grund ist einfach: Die für die Funktion von Home erforderlichen Berechtigungen werden durch die normale Facebook App verwaltet. Home setzt also die Facebook App voraus, durch die praktisch als Schaltzentrale allein die eigentliche Datenverarbeitung erfolgt. Der Rat an die Nutzer, sich die Berechtigungen von Home anzusehen und dann zu entscheiden, hilft daher nichts.

Dies soll nicht bedeuten, dass Facebook mit Home datenschutzrechtlich nicht kritisch hinterfragt werden könnte. Jedoch wäre die Basis einer solchen, rechtlichen Würdigung von Home und der erweiterten Datenverarbeitung über die normale Facebook App, die detaillierte Auseinandersetzung mit tatsächlichen Gegebenheiten, ohne vorschnell Empfehlungen herauszugeben, die anscheinend nicht genau recherchiert wurden.

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