Google Patent: „Policy Violation Checker“ – wir kontrollieren, was Du schreibst

Google hat ein Patent für eine Software angemeldet, die es erlauben soll Texte, welche z. B. am Computer erstellt werden, parallel mit in einer Datenbank gespeicherten „problematischen“ Ausdrücken abzugleichen und den Nutzer dann davor zu warnen, diesen Text, z. B. per E-Mail, zu versenden.

Das Patent
In dem Patentantrag führt Google aus, dass diese Software kundenoptimiert in jedem Unternehmen eingesetzt werden könnte, um etwa den E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter zu überwachen. Der Kunde legt eine Datenbank mit Sätzen, Begriffen und Wörtern an, welche das Programm bei der Texteingabe wiedererkennen soll. So könnte z. B. verhindert werden, dass gegen die Unternehmenspolitik verstoßende Äußerungen gegenüber Dritten bekanntgegeben werden. Der Nutzer wird entweder auf einen möglichen Verstoß hingewiesen, es werden ihm Alternativen angeboten oder es kann auch automatisch ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung benachrichtigt werden.

Nach dem Bericht der Huffington Post erklärte ein Google-Sprecher zwar, dass selbst wenn dieses Patent erfolgreich angemeldet wird, dies noch nicht bedeutet, dass eine derartige Technologie tatsächlich auf dem Markt angeboten wird.

Die Auswirkungen
Allein die Idee und das Konzept hinter dem Patent machen jedoch deutlich, welche ungeahnten Überwachungs- und proaktive Eingriffsmöglichkeiten, nicht nur privatwirtschaftliche Abnehmer, sondern etwa auch staatliche Stellen oder Google selbst, etwa in seinem E-Mail Dienst, so zur Verfügung stehen könnten. Wer überwacht die in den Datenbanken festgelegten Begriffe? Das Konzept ist im Übrigen nicht nur auf Computer beschränkt, sondern auch fürs Mobiltelefone einsetzbar.

Dass in Googles E-Mail-Dienst auch der Inhalt der Nachrichten gescanned wird, ist nichts Neues. Dass jedoch nun aber auch inhaltliche Änderungsvorschläge, Warnungen oder sogar die Mitteilung an dritte Personen aufgrund des eingegeben Inhalts erfolgen sollen, stellt dann doch ein neue Qualität der Kontrolle dar. Überspitzt formuliert könnte man, mit genug abgleichbaren und in der Datenbank gespeicherten Vergleichstexten, dafür sorgen, dass Texte nie eine bestimmt inhaltliche Thematik überschreiten, ein gewisses Wort niemals fallen darf u.ä.

Sicherlich bietet diese Technik auch Vorteile, um etwa strafrechtlich relevante Inhalt zu erkennen.

Man darf jedoch nicht übersehen, dass durch eine solche Technik, gerade wenn sie heimlich zum Einsatz kommen sollte, massiv in das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen werden kann. Von der faktischen Einschränkung, der Furcht davor sich nicht mehr frei und beliebig äußern zu können, ohne dass in der Rechtsabteilung eine rote Lampe angeht oder Ermittlungsbehörden informiert werden, ganz zu schweigen. Denn es wird freilich bei aller Genauigkeit immer das Problem geben, dass das Programm Texte als potentiell bedrohlich erkennt, die es tatsächlich aber gar nicht sind.

Fazit
Auch wenn dieses Patent letztendlich nicht anerkannt werden sollte, so zeigt der Antrag dennoch, wie weit und fortschrittlich heutzutage Überwachungstechniken sind und was hier möglich ist. Man mag sich gar nicht vorstellen, welch feuchte Augen vor Freude staatliche Geheimdienste bei der Verfügbarkeit eines solchen Angebotes bekommen würden.

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