Habt Ihr uns vergessen? Die Regierungskommission „Sicherheitsgesetzgebung“

Nach den Enthüllungen der letzten Wochen um Spionage- und Überwachungstätigkeiten ausländischer Geheimdienste und der Zusammenarbeit zwischen dem deutschen BND und der amerikanischen NSA stellt sich immer mehr die Frage: Was lernen wir daraus? bzw. Welche Konsequenzen müssen gezogen werden?

Die Praxis muss auf den Prüfstand…
Rechtsanwalt Stadler und auch Prof. Härting weisen in Blogbeiträgen darauf hin, dass die derzeitige Praxis des BND in Bezug auf seine Fernmeldeaufklärung und massenhafte Weitergabe von ausländischen Kommunikationsdaten (Metadaten) an die NSA (zumindest nach den derzeit in den Medien zu findenden Informationen) nur schwer mit den gesetzlichen Grundlagen (G-10-Gesetz und BND Gesetz) vereinbar scheint.

Die Forderung muss also lauten: stellt die derzeitige Praxis der Sicherheitsbehörden auf den Prüfstand! Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Expertenanhörungen, Gesetzesänderungen, bessere Kontrollen … dies könnte folgen.

Die Praxis ist auf dem Prüfstand…
Doch halt, gehen wir zurück in den Januar 2013, vor Snowden, vor Prism, vor XKeyscore.

Da wurde in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) ganz öffentlich eine Auftaktveranstaltung, unter der Leitung der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und des Innenministers Friedrich, abgehalten. Der Grund: Der Beginn der Arbeitsaufnahme der Regierungskommission „Sicherheitsgesetzgebung“.

Der Auftrag der Kommission:

Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten.

„Ha“, möchte man denken. Das Ergebnis des (für das Ende der Sommerpause des Bundestages geplanten) Abschlussberichts kann nach den Entwicklungen der letzten Wochen ja nur negativ ausfallen und für umgehende Reformationen sprechen. Der Expertengruppe gehören unter anderem die Generalbundesanwältin a.D. Professor Monika Harms und der Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. Dr. Burkhard Hirsch an.

Doch dann fragt man sich, warum ein deutlicher Verweis der Politik auf die Arbeit dieser Kommission in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit gefehlt hat? Ein solcher Hinweis wäre doch bestimmt gut angekommen in der Öffentlichkeit. Nach dem Motto: „Wir lassen die derzeitige Praxis bereits seit Monaten prüfen.“ Die Sachverständigen und Experten der Regierungskommission könnten meinen: „Habt Ihr uns denn vergessen?“

Oder möchte man eventuell so wenig Aufmerksamkeit wie möglich auf die Arbeit der Regierungskommission lenken? Durch ein mediales Interesse würde sich wohl oder übel ein gewisser Druck hinsichtlich des Ergebnisses des Abschlussberichts aufbauen. So oder so, zum Ende der Sommerpause bekommen wir Fakten geliefert, oder?

Wir werden es vielleicht nie erfahren…
Also, einfach noch ein bisschen warten, dann gibt es einen fundierten Bericht von Experten mit konkreten Handlungsempfehlungen zur derzeitigen Praxis der Sicherheitsbehörden in Deutschland.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag aus dem Juni 2013 ergibt sich jedoch, dass man sich hier wohl nicht zu früh freuen darf.

Interessant sind insoweit die Antworten zu Frage 19:

Eine Entscheidung über die genaue Art und Weise einer Veröffentlichung des
Abschlussberichts ist noch nicht getroffen worden.

Die Bundesregierung wird sich der Empfehlungen der Kommission annehmen,
wenn sie vorliegen, und diese, soweit dies aus ihrer Sicht geboten ist, umsetzen.

Na gut, wenn man schon eventuell das Ergebnis und Handlungsempfehlungen nicht veröffentlicht, dann vielleicht doch wenigstens Informationen zu den Sitzungen der Kommission? Doch auch hier heißt es:

Diese Informationen sind nicht veröffentlicht. Ob sie in den Abschlussbericht
aufgenommen werden, obliegt einer Entscheidung der Regierungskommission,
die noch nicht getroffen wurde.

Es bleibt daher abzuwarten, ob die Öffentlichkeit das Ergebnis des Berichts tatsächlich zur Kenntnis nehmen darf. Aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten kann man nur hoffen, dass gerade auch die Sachverständigen und Experten sich explizit für eine Veröffentlichung ihrer Sitzungsinformationen und auch der Ergebnisse aussprechen.

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