Französische Datenschutzbehörde eröffnet Verfahren gegen Google

In einer Pressemitteilung gab die französische Datenschutzbehörde (CNIL) heute bekannt, dass sie ein Verfahren gegen Google wegen Verletzungen des französischen Datenschutzrechts einleitet. An dessen Ende könnten Sanktionen gegen das Internetunternehmen stehen.

Gemeinsame Aktion in Europa
Dieses Vorgehen beruht auf den Ergebnissen einer im Jahre 2012 eingerichteten „Task-Force“ mehrerer europäischer Datenschutzbehörden, die unter Leitung der französischen Behörde die Datenschutzkonformität der Angebote von Google in Europa untersuchte. Nachdem der Abschlussbericht der CNIL mehrere mögliche Rechtsverstöße feststellte, entschlossen sich europäische Datenschutzbehörden in einer koordinierten Aktion gegen diese vorzugehen (hierzu mein Blogbeitrag). Jede nationale Datenschutzbehörde sollte danach für sich prüfen, inwieweit sie ein Verfahren gegen Google wegen der Verletzung nationalen Datenschutzrechts eröffnet.

Neben der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD), die bereits im Juni 2013 ein Prüfverfahren eröffnete, leiten nun auch die französischen Datenschützer ein offizielles Verfahren gegen Google ein.

Google fühlt sich nicht gebunden
Nachdem die CNIL dem US-Konzern im Juni 2013 (anders als die AEPD) noch eine Umsetzungsfrist von 3 Monaten gewährt hatte, um das an französische Bürger gerichtete Internetangebot dem französischen Datenschutzrecht entsprechend anzupassen, ist die Geduld der Behörde nun erschöpft. Laut der Pressemitteilung zeigte Google am letzten Tag der Frist an, dass man sich nicht an französisches Datenschutzrecht gebunden fühle und daher auch keine Änderungen (etwa an der Datenschutzerklärung) oder Anpassungen vornehmen werde.

Die Frage, ob Google sich an europäisches Datenschutzrecht und wenn ja, an welches nationale Recht im konkreten Fall, halten muss, ist derzeit Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens eines spanischen Gerichts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Ausblick
Das weitere Vorgehen der Datenschutzbehörden bleibt, gerade mit Blick auf die wohl Ende diesen Jahres zu erwartende Entscheidung des EuGH, abzuwarten. Auch der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Datensicherheit hatte im April eine Prüfung der Datenverarbeitungspraxis von Google angekündigt, bisher jedoch noch keine Ergebnisse präsentiert.

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