Google Glass: US-Senatoren sind über Antworten enttäuscht

Nachdem im Mai einige US-Senatoren einen Brief mit verschiedenen Fragen an Google zu dessen Datenbrille Glass und damit verbundenen datenschutzrechtlichen Problemen und Auswirkungen auf die Privatsphäre übersandt hatten, erhielten sie jüngst eine Antwort des Unternehmens. Aus Sicht des Senators Joe Barton stellen sich diese jedoch als „enttäuschend“ dar, da manche Fragen nur ungenügend und einige sogar gar nicht beantwortet worden seien.

Auch internationale Datenschützer hatten jüngst einen ähnlichen Brief in Bezug auf die rechtlichen Implikationen des geplanten Verkaufstartes von Google Glass versendet (hierzu mein Beitrag).

Die Antworten von Google

In dem Antwortschreiben weißt Google zunächst darauf hin, dass das der endgültige Umfang des Produkts noch nicht komplett feststehe und daher noch Änderungen in Bezug auf dessen Eigenschaften möglich sind.

Einige Aussagen des Unternehmens seien hier kurz zusammengefasst:

Google informiert darüber, dass bereits bei dem Design und der Entwicklung des Produktes der Datenschutz und die Privatsphäre der Nutzer oberste Priorität genieße und dass man dementsprechend auch die Funktionen von Glass entwickle.

Über ein Nutzerkonto auf einer Webseite (MyGlass) sowie über die MyGlass App sollen Benutzer die Einstellungen ihrer Brille kontrollieren können.

Durch eingebaute sog. „soziale Signale“ sollen Dritte erkennen können, ob der Glass Nutzer gerade ein Foto macht oder ein Video aufnimmt. Hierzu wird es immer eines Befehls des Glass Trägers bedürfen und der kleine Bildschirm wird sich einschalten, wodurch die Umwelt auf die danach folgende Aufnahme aufmerksam gemacht werden soll.

Auch weißt das Unternehmen darauf hin, dass es Vorgaben an Entwickler macht, die Apps für Glass bereitstellen. Wie vor einiger Zeit bekannt wurde, soll es derzeit keine Gesichtserkennungssoftware für die Datenbrille geben. Zudem soll es ein Verbot für Entwickler geben, Funktionen bereit zu stellen, die es erlauben würden, das Display auszuschalten, wenn die Kamera benutzt wird.

Über die MyGlass Webseite und die App wird es Nutzern zudem möglich sein, auf der Brille gespeichert Inhalte zu Löschen, wenn sie ihre Brille etwa weiterverkaufen möchten. Auf diese Weise können auch sämtliche Daten auf der Brille ferngesteuert gelöscht werden, wenn diese zum Beispiel verloren geht.

Zudem erklärt der Konzern, dass bezüglich der Datenverarbeitung durch Glass keine neuen Datenschutzerklärungen oder Änderungen geplant seien, sondern vielmehr die derzeit bereits bestehenden Regelungen Anwendung finden sollen. Die Datenschutzerklärungen von Google sehen sich jedoch derzeit massiver Kritik und Untersuchungen verschiedener europäischer Datenschutzbehörden ausgesetzt (hierzu mein Beitrag). Informationen zu durch Google erhobenen und gespeicherten Daten sollen die Nutzer über diese Datenschutzerklärung erhalten. Jedoch werden von den Datenschützern gerade die mangelnden Informationen der Nutzer über die Zwecke der Datenverarbeitung durch Google angekreidet. Zudem sollen Nutzer über die MyGlass Webseite und die App die Möglichkeit haben, die Zugriffsrechte von Drittanbietern einzusehen.

Die anfallenden Daten können „auch“ auf dem internen Speicher abgelegt werden, wobei dieser wohl grundsätzlich eher für die geräteeigene Software und Informationen vorgesehen ist. Dies bedeutet freilich, dass über Glass erhobene Daten (wie Fotos und Videos und automatisch erfasste Informationen, wie z. B. Standortdaten) auch auf externen Google-Servern gespeichert werden, soweit eine Internetverbindung besteht. Dies könnte in der Praxis dann wohl auch meist die Regel werden, denn der interne Flash-Speicher wird irgendwann an seine Kapazitätsgrenzen stoßen, gerade wenn es um große Videodateien geht.

Fazit
Die US-Senatoren sind mit den Antworten nicht zufrieden. Dies erscheint insoweit verständlich, als diese zum Teil sehr allgemein gehalten sind. Freilich darf man nicht vergessen, dass die endgültige Version des Gerätes noch nicht endgültig feststeht. Es wird interessant sein zu beobachten, wie Google auf die angesprochenen Fragen der internationalen Datenschützer reagieren wird und ob hier vertiefte und genauere Ausführungen erfolgen werden.

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