TTIP und Datenschutz: Bundesregierung gegen Senkung der EU-Standards

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag (BT-Drs. 18/1056, PDF) mit dem Titel „EU-USA-Freihandelsabkommen und Datenschutz“, hat die Bundesregierung ihre Sichtweise zu einer möglichen Einbeziehung von Fragen des Datenschutzrechts in die Verhandlungen dargelegt.

Die Bundesregierung betont mehrmals, dass die geltenden EU-Datenschutzstandards im Rahmen des Freihandelsabkommens (TTIP) nicht abgesenkt werden dürfen. Allgemeine Fragen des Datenschutzrechts sollten vielmehr in den dafür bereits bestehenden oder geplanten speziellen Instrumenten verhandelt werden. In dem geplanten Datenschutzrahmenabkommen zwischen der EU und den USA zur Regelung der Datenübermittlung und -verarbeitung im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Aber auch im Rahmen der Überarbeitung der Safe Harbor-Entscheidung (also zur Frage von Datenübermittlungen in die USA durch private Unternehmen) und bei der Fortentwicklung des EU-Datenschutzrechts (also der geplanten Datenschutz-Grundverordnung).

Vor allem Drittstaatentransfers und diesen zugrunde liegende Voraussetzungen dürften nicht durch mögliche Verhandlungen im Rahmen des TTIP beeinträchtigt werden.

Zudem stellt die Bundesregierung klar:

Allgemeine oder konkrete Datenschutzfragen sind gegenwärtig nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Das hohe Datenschutzniveau in Europa steht nach Auffassung der Bundesregierung nicht zur Disposition.

Ob konkrete Datenschutzfragen, also vor allem für spezielle Bereiche, wie etwa den E-Commerce, wirklich nicht behandelt werden, mag man jedoch bezweifeln. Denn auf einer Informationsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum TTIP (die meines Erachtens recht gut über das Thema informiert), wird zum Thema Datenschutz explizit festgestellt:

Auch Fragen des Datenschutzes beim Dienstleistungshandel, bei E-Commerce oder im IKT-Bereich werden mit dem Ziel einer gemeinsamen Verständigung angesprochen.

Völlig ausgeklammert scheinen daher Fragen des Datenschutzes nicht zu sein. Auch wenn man freilich nicht weiß, in welcher Tiefe das Datenschutzrecht hier behandelt und tatsächlich über Anpassungen nachgedacht wird.

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