Datenschutz-Grundverordnung: LIBE-Ausschuss verständigt sich auf Änderungen

Am Montag, den 21. Oktober 2013, wird der federführende Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments zum Entwurf des Berichts von Jan Philipp Albrecht und über die Änderungsanträge zur vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung (KOM (2012)11, DS-GVO) der Europäischen Kommission abstimmen. Kommt es hier zu einer Einigung, würde dies die Tür für informelle, interinstitutionelle Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (sog. Trilog) öffnen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, eine Einigung zwischen den drei Parteien zu erzielen, um so den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.

Aufgrund der enormen Anzahl an Änderungsanträgen zum Verordnungsvorschlag der Kommission sah es, nach mehrmaligen Verlegungen bereits geplanter Abstimmungen, nicht unbedingt danach aus, dass der LIBE Ausschuss alsbald zu einer Einigung kommen würde. Nach ersten Medienberichten (EUobserver; Guardian) wurde nun jedoch ein Vorschlag erarbeitet, den alle vertretenen Parteien im Ausschuss unterstützen.

Der genaue Inhalt des Vorschlages, auf den sich der LIBE Ausschuss verständigt haben soll, ist noch nicht bekannt. Doch sind zumindest ein paar Details bekannt geworden:

  • Der im ursprünglichen, inoffiziellen Verordnungsentwurf der Kommission noch enthaltene (im offiziellen Entwurf aus dem Jahre 2012 fehlende) Art. 42 DS-GVO wird wohl wieder eingeführt. Dies ist vor dem Hintergrund der seit Monaten anhaltenden Enthüllungen um Edward Snowden und die Überwachungstätigkeiten des amerikanischen Geheimdienstes im Grunde keine große Überraschung. Durch diese sog. Anti-FISA Klausel soll die Übermittlung und Weitergabe von personenbezogenen Daten aus der Europäischen Union an drittstaatliche Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste geregelt werden. Für die Datenverarbeitung Verantwortliche und auch Auftragsdatenverarbeiter dürfen Daten dann nur weitergeben, wenn dies nach der Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich erlaubt ist und die zuständige Datenschutzbehörde dieser Weitergabe zustimmt (so zumindest die Vorgabe in dem inoffiziellen Verordnungsentwurf).
  • Die möglichen Strafzahlungen für Unternehmen bei einer Verletzung bestimmter Pflichten aus der Grundverordnung (Art. 79 Abs. 6 DS-GVO), werden von vorgeschlagenen bis zu 2% auf bis zu 5% des jährlichen Weltumsatzes eines Unternehmens angehoben. Dies dient vor allem der Abschreckung der „Big Player“, wie Facebook und Google. Auch hierdurch würde eine Vorgabe wieder eingeführt, die bereits in dem inoffiziellen Verordnungsentwurf der Kommission enthalten war.
  • Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für private Unternehmen (Art. 32 DS-GVO) soll verpflichtend eingeführt werden. Dies jedoch erst ab Überschreitung einer gewissen Grenze. Und zwar nicht, wie bisher vorgeschlagen, ab einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten, sondern vielmehr ab einer gewissen Summe an Betroffenen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Für kleine Unternehmen soll es hier jedoch Ausnahmen geben, was sicher zu begrüßen ist.
  • Aus dem viel diskutierten „Recht auf Vergessenwerden und auf Löschung“ (Art. 17 DS-GVO) soll nur noch ein „Recht auf Löschung“ werden. Dabei wird jedoch nur die Bezeichnung an sich angepasst. Der Inhalt soll demjenigen des Kommissionsvorschlages entsprechen. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche soll daher etwa verpflichtet sein auch Dritte, an welche Daten weitergegeben wurden, über einen Löschauftrag eines Betroffenen zu informieren.
  • Die Einwilligung (Art. 4 Abs. 8 DS-GVO) soll ausdrücklich abgegeben werden müssen. Hier wird es interessant sein zu sehen, wie der Vorschlag konkret ausfällt. Im bisherigen Vorschlag der Kommission ist von einer „expliziten Willensbekundung“ die Rede.

Ausblick
Am Montag darf man gespannt nach Straßburg blicken und das Ergebnis der Abstimmung im LIBE Ausschuss abwarten. Kommt es dort zu einer Einigung, so ist die Datenschutz-Grundverordnung damit freilich noch nicht beschlossene Sache. Der Rat der Europäischen Union befindet sich derzeit noch in seiner eigenen Abstimmungsphase und einen genauen Zeitpunkt für seinen endgültigen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag gibt es noch nicht.

Update vom 18.10.2013:
Der Kompromissvorschlag ist mittlerweile auf der Internetseite von EDRi geleaked worden.

2 thoughts on “Datenschutz-Grundverordnung: LIBE-Ausschuss verständigt sich auf Änderungen

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