Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung: Amazon Web Services bietet neue Verträge für Kunden an

Letzte Woche habe ich darüber berichtet, dass Microsoft seine Verträge zur Auftragsverarbeitung für Kunden anpasst, um den Anforderungen der ab Mai 2018 anwendbaren EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu genügen.

Gestern hat nun ein weiteres großes US-Unternehmen nachgezogen. In einem Blogbeitrag informiert Stephen Schmidt, der Verantwortliche für Informationssicherheit bei Amazon Web Services (AWS), über die Neuerungen, die das Unternehmen mit Blick auf die DSGVO bereits eingeführt hat und auch noch umsetzen wird.

Bereits für Kunden verfügbar ist ein neuer Vertrag zur Auftragsverarbeitung („GDPR DPA“). Dieser ist nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwingend erforderlich, wenn Amazon als Auftragsverarbeiter für seine Kunden personenbezogene Daten verarbeitet.

Nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO darf der Verantwortliche, also der Kunde von Amazon, nur mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Diese hinreichenden Garantien bietet Amazon nun nach den Informationen im Blogbeitrag. Öffentlich zugänglich ist dieser neue Vertrag leider nicht.

Laut Amazon stehen Kunden zudem auch Teams aus Experten für Datenschutzrecht bei Amazon als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem verweist der englische Blogbeitrag auf eine Übersichtsseite zum EU-Datenschutz und dort vorhandenen neuen Informationen zur DSGVO. Auf der deutschen Seite sind jedoch derzeit nur Informationen zur noch geltenden Datenschutz-Richtlinie aufgeführt.

Zudem informiert Schmidt in dem Beitrag über Zertifizierungen, die AWS bereits erhalten hat. Mit dieser Form von Zertifzierungen (wie etwa ISO 27017 oder ISO 27018) ist es in der Praxis für die Kunden (als Verantwortliche) möglich, den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis zu führen, dass Amazon als ihr Dienstleister die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung ergreift.

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