Wie „Big Data“-konform ist die Datenschutz-Grundverordnung?

„Big Data“ (BD) ist in aller Munde. Es geht um riesige Datenmengen und die Analyse und Verknüpfung dieser Daten, um damit Ergebnisse und Vorhersagen über (technische oder menschliche) Verhaltensweisen treffen zu können (man erinnere sich an den Film „Minority Report“), aber etwa auch darum, die Produktivität von automatisierten Abläufen in der Wirtschaft zu verbessern oder im medizinischen Bereich Krankheiten zu analysieren und zu bekämpfen. Also Fluch und Segen zugleich.

Da die öffentliche Diskussion zu diesem Thema erst begonnen hat (obwohl das Prinzip der massenhafte Analyse von Daten nichts komplett Neues ist) und ihren Weg auch unweigerlich in die Beratungen um die geplante Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) findet, sollen hier einige Aspekte beleuchtete werden, inwiefern das derzeit in Aussicht gestellte neue europäische Datenschutzrecht dem Phänomen, der Entwicklung und damit auch dem effektiven Nutzen von BD im Wege stehen könnte.
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