Facebook Leitfaden für Politiker und Amtsträger – Datenschutz und Mythen

Facebook hat einen Leitfaden für Politiker und Amtsträger veröffentlicht, mit dem diesen Personen der Nutzen und die Vorteile des sozialen Netzwerkes näher gebracht werden soll.
Das Unternehmen, aber auch die beteiligten Politiker ernteten teilweise heftige öffentliche Kritik. Erst einmal ist diese Idee positiv aufzunehmen, da sich leider immer noch zu wenige Politiker mit den Möglichkeiten von sozialen Medien, wie z. B. Facebook, aber etwa auch Twitter, auseinandersetzen. Ein solcher Leitfaden könnte daher durchaus auch allgemein positive Wirkung entfalten und öffentliche Amtsträger animieren, den Web 2.0 Kontakt mit den Bürgern zu suchen. Unabhängig von einer rechtlichen Einschätzung, hat etwa kürzlich die Bundeskanzlerin Angela Merkel über ein Google Hangout gezeigt, dass Politik und soziale Medien heutzutage voneinander profitieren können.

Datenschutz und Mythen
In dem Leitfaden von Facebook spricht das Unternehmen (selbstverständlich) auch den Datenschutz an, auf den ich mich hier konzentrieren möchte. Nun darf man Facebook nicht verübeln, dass ein solcher Leitfaden sicher nicht besonders wirkungsvoll erscheint, wenn auf datenschutzrechtliche Gefahren und Probleme hingewiesen wird. Dennoch sollen hier einige Themen und (im Leitfaden so bezeichnete) gelöste „Mythen“ auf ihren Wahrheitsgehalt zumindest kritisch hinterfragt werden.
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On the EU watchdog’s radar – will Facebook Home be the new Internet Explorer?

An article on TechCrunch discusses the question, whether or not it would be good for a company to provide the default program or app on a mobile device? The bone of contention: Facebook Home. How about the legal aspects of such a “monopoly” position under European competition law?

As we know, the European Commission recently imposed a € 561 million fine on Microsoft for not implementing a screen for its Windows users, where they could choose their preferred web browser. In the eyes of the Commission’s Vice President in charge, Joaquín Almunia, the company did not comply with a legally binding from December 2009. Back then, Microsoft committed itself for 5 years to offer Windows users a “choice screen”, after competition concerns were raised and investigations related to the tying of Microsoft’s web browser, Internet Explorer, to its dominant client PC operating system Windows took place. Could Facebook also get on the radar of the EU competition watchdogs?
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Ziel: Mensch – Wer gewinnt den Kampf um den mobilen Endnutzer?

Nach der öffentlichkeitswirksamen Ankündigung für Facebook Home, welches sich wie eine Hauptebene über alle andere Apps und Anwendungen auf einem (Android-)Handy legen wird, überrascht die Meldung, dass Google kurz vor dem erfolgreichen Abschluss der Übernahme der Messaging App WhatsApp sei nicht wirklich. (UPDATE, 09.04.2013: Der Leiter der Business Development Abteilung von WhatsApp widerspricht den Gerüchten um einen angeblichen Verkauf an Google.)

Bereits Microsoft hatte vor längerer Zeit die nun durch Home umgesetzte Idee, des auf den User fixierten Aufbaus von Smartphone-Anwendungen, in seinem Windows Phone umgesetzt, war damit allerdings weniger erfolgreich.
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Der „Domian Fehler“: Zensurvorwürfe gegen Facebook

Die Aufregung ist groß in der social media Gemeinde. Heute wurde bekannt, dass Beiträge des deutschen Radiomoderators Jürgen Domain auf dessen Facebook-Profil gelöscht wurden, weil sie, nach einer Prüfung durch das User Operation-Team, gegen die Richtlinie bzw. die Erklärung der Rechte und Pflichten des sozialen Netzwerkes vertießen. Der Moderator hatte u. a. einen kritischen Beitrag zu einem Auftritt des römisch-katholischen Journalisten Martin Lohmann in der Fernsehsendung bei Günther Jauch als auch einen Text zu dem neu gewählten Papst gepostet. Zudem seien ältere Beiträge zur Homo-Ehe gelöscht wurden.

Welchen Inhalt die Beiträge genau hatten lässt sich nicht herausfinden, ist jedoch insoweit deshalb ohne Belang, da Tina Kulow, Pressesprecherin von Facebook Deutschland, Österreich und Schweiz, sich bereits bei Domian öffentlich entschuldigte und die Löschung als Fehler eingestand. Zudem erklärte sie, dass die Beiträge nicht wiederhergestellt werden könnten.

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„Like“ ist nicht gleich „Like“?!

In juristischen Blogs (z. B. eins, zwei) wurde darüber berichtet, wie ein Urteil des LG Hamburg aus dem Januar diesen Jahres im Social Media Bereich einzuordnen sei.

Die Entscheidung

Das LG Hamburg sah in der Betätigung des Like-Buttons im Rahmen der Teilnahme bei einem Gewinnspiel bei Facebook keine über eine unverbindliche Gefallensäußerung bzw. Bekundung eines Informationsinteresses hinausgehende rechtserhebliche Handlung der User von Facebook. Denn jedem User sei bewusst, dass im Rahmen des Likens einer Information nicht zwischen Wichtigen und Unwichtigem unterschieden werde. Es bestünden eben keine anderen One-Click-Handlungsalternativen (z. B. Dislike), außer den Knopf nicht zu betätigen. Man kann der Meinung des LG Hamburg in diesem Fall durchaus Sympathie entgegenbringen und die Internetaffinität der Richter loben.
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