Guten Rutsch ins Jahr 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2014. Viel Erfolg, Glück und Gesundheit auch im neuen Jahr.

An bloggenswerten Themen wird es sicherlich auch 2014 nicht mangeln. Wichtige, bereits jetzt absehbare Ereignisse werden etwa der weitere Verlauf der Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung, die mögliche Überarbeitung der Safe Harbor Entscheidung oder das Urteil des EuGH im Verfahren zwischen Google und der spanischen Datenschutzbehörde (C-131/12) sein. Zudem wird die neue Bundesregierung zeigen müssen, wie ernst es ihr mit der Netzpolitik ist. Doch dies sind nur einige Highlights, die uns 2014 erwarten. Langweilig wird es sicherlich nicht.

Auch 2014 werde ich zu aktuellen Themen aus dem Bereich Internet, Datenschutz, Web 2.0 und Social Media bloggen und freue mich, wenn Sie vorbeischauen und sich informieren möchten. Vielen Dank für die Resonanz im vergangen Jahr und das Interesse an delegedata.de. Auf ein erfolgreiches Jahr 2014!

Beste Grüße
Carlo Piltz

Facebook: neue Nutzungsbedingungen

Seit gestern sind die neuen Nutzungsbedingungen und Datenverwendungsrichtlinien von Facebook auch in deutscher Sprache verfügbar.

Nach der ersten Veröffentlichung der geplanten Änderungen im August (hierzu mein Beitrag) regte sich sowohl in Deutschland als auch international starke Kritik seitens der Nutzer und Verbraucherschützer.

Diese Kritik hat sich Facebook nach den Worten von Eric Egan, ihres Zeichens Leiterin der Datenschutzabteilung des Unternehmens, in einem Beitrag auf der Facebook Governance Seite zu Herzen genommen und die ersten Vorschläge nun noch einmal überarbeitet.
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Datenschutz-Grundverordnung: LIBE-Ausschuss verständigt sich auf Änderungen

Am Montag, den 21. Oktober 2013, wird der federführende Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments zum Entwurf des Berichts von Jan Philipp Albrecht und über die Änderungsanträge zur vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung (KOM (2012)11, DS-GVO) der Europäischen Kommission abstimmen. Kommt es hier zu einer Einigung, würde dies die Tür für informelle, interinstitutionelle Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (sog. Trilog) öffnen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, eine Einigung zwischen den drei Parteien zu erzielen, um so den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.

Aufgrund der enormen Anzahl an Änderungsanträgen zum Verordnungsvorschlag der Kommission sah es, nach mehrmaligen Verlegungen bereits geplanter Abstimmungen, nicht unbedingt danach aus, dass der LIBE Ausschuss alsbald zu einer Einigung kommen würde. Nach ersten Medienberichten (EUobserver; Guardian) wurde nun jedoch ein Vorschlag erarbeitet, den alle vertretenen Parteien im Ausschuss unterstützen.
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Google ändert Nutzungsbedingungen – was es zu beachten gilt

Heute gab Google bekannt, dass es mit Wirkung zum 11. November 2013 neue Nutzungsbedingungen in all seinen Diensten verwenden wird.

Die Zusammenfassung der Änderungen (für Personen mit, wörtlich, „Abneigung gegen Juristendeutsch“) führt als wohl aus Sicht der Nutzer wichtigsten Punkt die folgende Anpassung auf:

Zunächst erläutern wir, wie und in welchem Rahmen Ihr Profilname und Foto in Google-Produkten erscheinen kann, etwa in Erfahrungsberichten, Bewertungen, Werbung oder in anderen kommerziellen Kontexten.
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Facebook will Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen ändern

In einem offiziellen Beitrag vom 29. August 2013 auf Facebook stellt Erin Egan, die Leiterin der Datenschutzrechtsabteilung bei dem sozialen Netzwerk, mehrere geplante Änderungen des Unternehmens sowohl in Bezug auf seine Datenverwendungsrichtlinie, als auch die Nutzungsbedingungen (sog. Erklärung der Rechte und Pflichten) vor.

Änderung der Nutzungsbedingungen
Die wohl wichtigste Änderung im Rahmen der neuen Nutzungsbedingungen dürfte der Umfang der Verwendung von Nutzerinformationen für Werbeanzeigen darstellen.
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Urteil zu Handelsplattform: „Willkommen liebe Geschäfts- und Gewerbekunden“ nicht ausreichend, um Verbraucher auszuschließen

Das Landgericht (LG) Leipzig hat in einem Urteil vom 26.07.2013 (Az. 08 O 3495/12) einer Unterlassungsklage des Verbraucherverbandes Bundeszentrale e. V. gegen den Betreiber einer Handelsplattform im Internet statt gegeben und diesen u. a. dazu verurteilt es zu unterlassen, bei seinem Angebot Informationen über die wesentlichen Leistungsmerkmale, die Laufzeit und den Preis des Vertrages nicht unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen, die Schaltfläche, mit der die Bestellung ausgelöst wird, nicht in der Weise zu gestalten, dass diese gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist und im Bezug auf mit Verbrauchern geschlossenen entgeltpflichtigen Verträgen nicht über das Bestehen des Widerrufsrechts zu informieren.
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BVerfG: Informationelle Selbstbestimmung muss tatsächlich möglich sein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde (Beschl. v. 17. Juli 2013, 1 BvR 3167/08) gegen zwei Urteile mit der Frage des Datenschutzes im Rahmen von privaten Versicherungsverträgen zu befassen. Vor allem ging es um die Reichweite eines (wie es das Gericht bezeichnet) „informationellen Selbstschutzes“.

Um was ging es?
Die Beschwerdeführerin schloss mit einem Lebensversicherungsunternehmen einen Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie forderte (aufgrund des Eintritts der Berufsunfähigkeit) nun entsprechende monatliche Rente. In dem Versicherungsvertrag waren (für den Fall der Leistung) bestimmt Mitwirkungspflichten der Versicherten geregelt, u. a. die Einreichung ausführlicher Berichte von Ärzten, die die Versicherte behandeln oder behandelt haben. Zudem musste die Versicherte Ärzte, Krankenhäuser, sonstige Krankenanstalten, andere Personenversicherer und auch Behörden dazu ermächtigen, auf Verlangen des Versicherungsunternehmens Auskunft über Gesundheitsverhältnisse und Behandlungsdaten zu erteilen.

Nachdem die Versicherte im Vertragsformular die vorgedruckte Schweigepflichtentbindungserklärung für diesen weiten Kreis von Auskunftsstellen durchstrich, verhandelte sie mit dem Versicherungsunternehmen über andere Lösungen und sie erklärte sich zur Abgabe von Einzelermächtigungen für die Einholung von Auskünften bei Dritten bereit. Doch auch diese Einzelermächtigungen waren der Versicherten inhaltlich zu umfassend und wenig konkret formuliert. Sie verlangte daher von dem Versicherer eine Konkretisierung dieser gewünschten Auskünfte von Dritten. Dies lehnte das Versicherungsunternehmen jedoch ab.
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Habt Ihr uns vergessen? Die Regierungskommission „Sicherheitsgesetzgebung“

Nach den Enthüllungen der letzten Wochen um Spionage- und Überwachungstätigkeiten ausländischer Geheimdienste und der Zusammenarbeit zwischen dem deutschen BND und der amerikanischen NSA stellt sich immer mehr die Frage: Was lernen wir daraus? bzw. Welche Konsequenzen müssen gezogen werden?

Die Praxis muss auf den Prüfstand…
Rechtsanwalt Stadler und auch Prof. Härting weisen in Blogbeiträgen darauf hin, dass die derzeitige Praxis des BND in Bezug auf seine Fernmeldeaufklärung und massenhafte Weitergabe von ausländischen Kommunikationsdaten (Metadaten) an die NSA (zumindest nach den derzeit in den Medien zu findenden Informationen) nur schwer mit den gesetzlichen Grundlagen (G-10-Gesetz und BND Gesetz) vereinbar scheint.

Die Forderung muss also lauten: stellt die derzeitige Praxis der Sicherheitsbehörden auf den Prüfstand! Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Expertenanhörungen, Gesetzesänderungen, bessere Kontrollen … dies könnte folgen.
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Offen wie ein Scheunentor? Google Chrome speichert Passwörter im Klartext

Nach einem Bericht des Guardian speichert Googles Browser Chrome Passwörter für verschiedene Dienste, welche über den Browser genutzt werden, im Klartext ab. Die Folge: jede Person die Zugriff auf den Computer und die Einstellungen im Chrome Browser besitzt, kann diese Passwörter einsehen, kopieren, versenden etc.

Um die im Browser gespeicherten Passwörter, etwa für E-Mail Dienste oder soziale Netzwerke, einzusehen, muss man nur in die Einstellungen des Browsers gehen. Dort werden gespeicherte Passwörter zwar zunächst unkenntlich dargestellt. Jedoch erlaubt es ein Knopf neben dem Passwort, den Klartext anzuzeigen (hier ein Beispiel).
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Google Patent: „Policy Violation Checker“ – wir kontrollieren, was Du schreibst

Google hat ein Patent für eine Software angemeldet, die es erlauben soll Texte, welche z. B. am Computer erstellt werden, parallel mit in einer Datenbank gespeicherten „problematischen“ Ausdrücken abzugleichen und den Nutzer dann davor zu warnen, diesen Text, z. B. per E-Mail, zu versenden.

Das Patent
In dem Patentantrag führt Google aus, dass diese Software kundenoptimiert in jedem Unternehmen eingesetzt werden könnte, um etwa den E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter zu überwachen. Der Kunde legt eine Datenbank mit Sätzen, Begriffen und Wörtern an, welche das Programm bei der Texteingabe wiedererkennen soll. So könnte z. B. verhindert werden, dass gegen die Unternehmenspolitik verstoßende Äußerungen gegenüber Dritten bekanntgegeben werden. Der Nutzer wird entweder auf einen möglichen Verstoß hingewiesen, es werden ihm Alternativen angeboten oder es kann auch automatisch ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung benachrichtigt werden.
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