OLG Celle: Unzulässigkeit der Drohung mit einer Datenübermittlung an die Schufa

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 19.12.2013 (Az. 13 U 64/13) entschieden, dass es ein Inkassounternehmen zum einen zu unterlassen hat, personenbezogene Daten eines Betroffenen an die Schufa zu übermitteln, wenn die gesetzlichen Vorgaben fehlen und zum anderen mit solch einer Übermittlung zu drohen.
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Datenübermittlungen in Drittstaaten – Datenschutzsiegel als neue Grundlage?

Datenübermittlungen aus Europa in Drittstaaten, also solche Länder außerhalb der EU bzw. des EWR, sind im internationalen Wirtschaftsbereich ein wichtiges Thema. Damit personenbezogene Daten in ein Drittland übertragen werden dürfen, muss dort grundsätzlich ein angemessenes Schutzniveau bestehen (Stichwort: Safe Harbor).

Die geplante Datenschutz-Grundverordnung will an den bestehenden Möglichkeiten der Übermittlung und der nötigen Sicherstellung des entsprechenden Schutzniveaus (etwa durch Binding Corporate Rules, Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse der Kommission) grundsätzlich festhalten. Der Bericht des LIBE-Ausschusses im Europäischen Parlament schlägt aber zudem eine interessante weitere Möglichkeit für Übermittlungen vor: die Erteilung von Datenschutzsiegeln durch Aufsichtsbehörden.

Für den Newsletter der Berliner Datenschtzrunde habe ich in einem Gastbeitrag etwas näher zu dieser vorgeschlagenen Neuerung Stellung genommen. Der Beitrag ist auch online abrufbar.

Das Grundrecht auf Datenschutz in Europa

Im Zuge der Enthüllungen in der NSA-Affäre und den andauernden Verhandlungen für eine Reform des europäischen Datenschutzrechts wird häufig darauf verwiesen, dass der Schutz personenbezogener Daten in Europa ein Grundrecht darstellt (so etwa die EU Justizkommissarin Viviane Reding in einem Interview). Nachfolgend möchte ich darauf eingehen, wo dieses Grundrecht auf Datenschutz gesetzlich festgeschrieben und wie es tatsächlich ausgestaltet ist. Dazu beschränke ich mich jedoch auf die Ebene der EU und des Europarates (zu weiteren internationalen Datenschutzabkommen hatte ich bereits einmal etwas geschrieben).

A. Europäische Menschenrechtskonvention

Auf der supranationalen Ebene des Europarats, dem sowohl alle europäischen Mitgliedstaaten, aber auch andere Nationen wie die Türkei oder Russland angehören, garantiert die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Personen, welche der Hoheitsgewalt der einzelnen Mitgliedstaaten unterliegen, gewisse Grundrechte und –freiheiten.
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Datenschützer veröffentlichen Orientierungshilfe zur Selbstregulierung

Der Düsseldorfer Kreis (der Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder) hat eine neue Orientierungshilfe für den Umgang mit Verhaltensregeln veröffentlicht.

Selbstregulierung im Datenschutzrecht bisher selten

Die aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Jugendmedienschutz, bekannte Form der regulierten Selbstregulierung (also der Vorgabe eines staatlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Mitglieder eines Verbandes dann Verhaltensregeln auferlegen und deren Einhaltung kontrollieren), ist im Datenschutzrecht bisher kaum auf fruchtbaren Boden gestoßen. Öffentlichkeitswirksam gescheitert ist etwa im letzten Jahr der Versuch der Selbstregulierung der Anbieter von sozialen Netzwerken im Internet.
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Guten Rutsch ins Jahr 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2014. Viel Erfolg, Glück und Gesundheit auch im neuen Jahr.

An bloggenswerten Themen wird es sicherlich auch 2014 nicht mangeln. Wichtige, bereits jetzt absehbare Ereignisse werden etwa der weitere Verlauf der Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung, die mögliche Überarbeitung der Safe Harbor Entscheidung oder das Urteil des EuGH im Verfahren zwischen Google und der spanischen Datenschutzbehörde (C-131/12) sein. Zudem wird die neue Bundesregierung zeigen müssen, wie ernst es ihr mit der Netzpolitik ist. Doch dies sind nur einige Highlights, die uns 2014 erwarten. Langweilig wird es sicherlich nicht.

Auch 2014 werde ich zu aktuellen Themen aus dem Bereich Internet, Datenschutz, Web 2.0 und Social Media bloggen und freue mich, wenn Sie vorbeischauen und sich informieren möchten. Vielen Dank für die Resonanz im vergangen Jahr und das Interesse an delegedata.de. Auf ein erfolgreiches Jahr 2014!

Beste Grüße
Carlo Piltz

AG Dortmund: Personenbezug des Wärmeverbrauchs einer Wohnung (Update)

Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 26.11.2013 (Az. 512 C 42/13) die Klage eines Wohnungseigentümers abgewiesen, der sich unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht und den Schutz der Unverletzlichkeit seines Wohnungseigentums gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Installation von Heizkostenverteilern in Wohnungen auf Funkbasis wehrte.

Derartige Entscheidungen von Gerichten im Schnittstellenbereich von Miet- und Datenschutzrecht sind derzeit noch relativ selten, könnten im Zuge des Ausbaus von Smart Metering Systemen jedoch an Bedeutung gewinnen.
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EU Kommission fordert Anpassung von Safe Harbor

Die Europäische Kommission hat heute ihre im Juli angekündigte Einschätzung zur Zukunft der Safe Harbor Entscheidung, auf deren Grundlage ein Großteil der Datenströme privater Unternehmen zwischen Europa und den USA beruhen, vorgestellt. Dies ist Teil eines ganzen Maßnahmenpakets: ein generelles Dokument, „Rebuilding trust in EU-US data flows“ welches sich nicht allein auf Safe Harbor bezieht, sondern auf den transatlantischen Datenaustausch und dessen Zukunft insgesamt. Sowie eine eingehendere Untersuchung von Safe Harbor, „Communication on the Functioning of the Safe Harbour from the Perspective of EU Citizens and Companies Established in the EU“ (beide Dokumente stehen derzeit jedoch noch nicht in der endgültigen Version bereit).
Nachfolgend soll das Augenmerk jedoch vor allem auf den Implikationen für die Safe Harbor Entscheidung liegen.
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Facebook: neue Nutzungsbedingungen

Seit gestern sind die neuen Nutzungsbedingungen und Datenverwendungsrichtlinien von Facebook auch in deutscher Sprache verfügbar.

Nach der ersten Veröffentlichung der geplanten Änderungen im August (hierzu mein Beitrag) regte sich sowohl in Deutschland als auch international starke Kritik seitens der Nutzer und Verbraucherschützer.

Diese Kritik hat sich Facebook nach den Worten von Eric Egan, ihres Zeichens Leiterin der Datenschutzabteilung des Unternehmens, in einem Beitrag auf der Facebook Governance Seite zu Herzen genommen und die ersten Vorschläge nun noch einmal überarbeitet.
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Brasilien: Gesetzentwurf der „Verfassung des Internets“ veröffentlicht

Bisher wird in den deutschen Medien kaum über eine interessante Gesetzesreform in Brasilien berichtet. Es geht dabei um den Marco Civil da Internet, ein Gesetz, mit dem im Prinzip die Rechte und Pflichten von Bürgern und Unternehmen bei der Nutzung des Internets in Brasilien geregelt werden sollen. Ebenso soll das, auch als „Verfassung des Internets“ bezeichnete, Gesetz Grundprinzipien und Leitlinien vorgeben, an die sich die brasilianischen Behörden und Ministerien halten sollen, wenn sie in diesem Bereich tätig werden. Auf Netzpolitik.org und Wikipedia finden sich weitere Informationen.

Im Zuge der Enthüllungen durch Edward Snowden wurde der Gesetzgebungsprozess (die ersten Entwürfe entstanden bereits im Jahre 2009) nun massiv beschleunigt.

Gesetzentwurf veröffentlicht

Heute wurde auf der Webseite von Intellectual Property Watch ein aktueller englischer Entwurf des Gesetzes präsentiert. Inhaltlich regelt dieser unter anderem Haftungsfragen, Rechte der Internetnutzer oder auch die Netzneutralität.
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Datenschutz-Grundverordnung: Missverständnisse rund um #EUDataP

Nach der positiven Beschlussfassung (hier die inoffizielle, konsolidierte Version) im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), wurde in den Medien erneut breit über das Thema Datenschutz in Europa berichtet. Diese öffentliche Berichterstattung und Diskussion ist wichtig und auch richtig. Wer hätte sich vor 2 Jahren vorstellen können, dass die dröge Materie „Datenschutzrecht“ zu so einer medialen Aufmerksamkeit gelangt?

Ich möchte nachfolgend jedoch einige Punkte ansprechen, die in der öffentlichen Berichterstattung zur DS-GVO häufig ungenau, verzerrt oder schlicht falsch dargestellt werden. Dabei geht es mir nicht um die Belehrung von oben herab. Es erscheint vielmehr essentiell notwendig zu sein, den Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an reinen Wein einzuschenken. Denn wenn mit Errungenschaften und Vorzügen eines neuen Gesetzes geworben wird, welche es aber per se schon nicht leisten kann oder von Anfang an nicht leisten wollte, dann wird Glaubwürdigkeit und Vertrauen verspielt. Sobald sich der erste Betroffene fragt „Aber das wurde uns doch versprochen?“, ist es hierfür zu spät.

Die DSG-VO wird der NSA das Handwerk legen

Wie Thomas Stadler heute in seinem Blog richtig schreibt, wird die DS-GVO Geheimdiensten keine Pflichten auferlegen und daher etwa ihre Tätigkeiten beschränken können. Zum einen, weil die Europäische Union im Bereich der nationalen Sicherheit nicht gesetzgebungsbefugt ist. Daher sind auch folgerichtig Gebiete „der nationalen Sicherheit“ (bzw. nach dem LIBE Entwurf, solche, „die außerhalb des Geltungsbereichs des Unionsrechts liegen“) aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen (Art. 2 a DS-GVO). Zum anderen kann die Europäische Union nicht Gesetze erlassen, an die sich ein drittstaatlicher Geheimdienst, wie die NSA, halten müsste. Grundlage deren Tätigkeit sind zunächst allein amerikanische Gesetze.
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