VZBV gegen Apple – leider nicht super für das Datenschutzrecht

Wie der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.) heute in einer Pressemitteilung berichtet, hat auf seine Klage hin das Landgericht Berlin durch Urteil vom 30. April 2013 (Az. 15 O 92/12) mehrere Klauseln der Datenschutzrichtlinie von Apple für unwirksam erklärt. Ein Erfolg für den Verbraucherschutz, möchte man meinen („Super für den Datenschutz!“ lautete die Meldung auf Twitter).

Mit dem Ausgang des Verfahrens kann man im Ergebnis einverstanden sein. Die rechtliche Begründung des Gerichts in Bezug auf das anzuwendende Datenschutzrecht ist jedoch nicht haltbar und wird Apple Angriffspunkte für eine Berufung bieten.
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Facebook Leitfaden für Politiker und Amtsträger – Datenschutz und Mythen

Facebook hat einen Leitfaden für Politiker und Amtsträger veröffentlicht, mit dem diesen Personen der Nutzen und die Vorteile des sozialen Netzwerkes näher gebracht werden soll.
Das Unternehmen, aber auch die beteiligten Politiker ernteten teilweise heftige öffentliche Kritik. Erst einmal ist diese Idee positiv aufzunehmen, da sich leider immer noch zu wenige Politiker mit den Möglichkeiten von sozialen Medien, wie z. B. Facebook, aber etwa auch Twitter, auseinandersetzen. Ein solcher Leitfaden könnte daher durchaus auch allgemein positive Wirkung entfalten und öffentliche Amtsträger animieren, den Web 2.0 Kontakt mit den Bürgern zu suchen. Unabhängig von einer rechtlichen Einschätzung, hat etwa kürzlich die Bundeskanzlerin Angela Merkel über ein Google Hangout gezeigt, dass Politik und soziale Medien heutzutage voneinander profitieren können.

Datenschutz und Mythen
In dem Leitfaden von Facebook spricht das Unternehmen (selbstverständlich) auch den Datenschutz an, auf den ich mich hier konzentrieren möchte. Nun darf man Facebook nicht verübeln, dass ein solcher Leitfaden sicher nicht besonders wirkungsvoll erscheint, wenn auf datenschutzrechtliche Gefahren und Probleme hingewiesen wird. Dennoch sollen hier einige Themen und (im Leitfaden so bezeichnete) gelöste „Mythen“ auf ihren Wahrheitsgehalt zumindest kritisch hinterfragt werden.
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Wie „Big Data“-konform ist die Datenschutz-Grundverordnung?

„Big Data“ (BD) ist in aller Munde. Es geht um riesige Datenmengen und die Analyse und Verknüpfung dieser Daten, um damit Ergebnisse und Vorhersagen über (technische oder menschliche) Verhaltensweisen treffen zu können (man erinnere sich an den Film „Minority Report“), aber etwa auch darum, die Produktivität von automatisierten Abläufen in der Wirtschaft zu verbessern oder im medizinischen Bereich Krankheiten zu analysieren und zu bekämpfen. Also Fluch und Segen zugleich.

Da die öffentliche Diskussion zu diesem Thema erst begonnen hat (obwohl das Prinzip der massenhafte Analyse von Daten nichts komplett Neues ist) und ihren Weg auch unweigerlich in die Beratungen um die geplante Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) findet, sollen hier einige Aspekte beleuchtete werden, inwiefern das derzeit in Aussicht gestellte neue europäische Datenschutzrecht dem Phänomen, der Entwicklung und damit auch dem effektiven Nutzen von BD im Wege stehen könnte.
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