Deutsche Initiative für Regelung durch Vereinte Nationen
Im Zuge der Enthüllungen um mutmaßliche digitale Überwachungsaktivitäten ausländischer Geheimdienste haben Außenminister Guido Westerwelle und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) eine Initiative ergriffen: Ein Zusatzprotokoll auf Ebene der Vereinten Nationen zu Artikel 17 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) soll den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter international sichern. Dieser im Jahre 1976 in Kraft getretene völkerrechtliche Vertrag garantiert jedermann das Recht, keinen „willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben“ ausgesetzt zu werden. Die deutschen Ressortchefs wollen die-sen Artikel nun ergänzen und wollen zunächst die europäischen Staaten für ihren Vorschlag gewinnen.
Da der Datenschutz von vornherein viele internationale Bezüge hat, fragt sich, warum nicht längst verbindliche Regelungen zu dem Umgang mit und dem Schutz von personenbezogenen Daten im Weltmaßstab existieren. Zwingende gesetzliche Vorgaben bestehen auf supranationaler Ebene vor allem innerhalb Europas. Seit der Verabschiedung der Datenschutzrichtlinie im Jahre 1995 ist der europäische Datenverkehr – zumindest auf dem Papier – vollharmonisiert geregelt. Tatsächlich bestehen jedoch teilweise gravierende Unterschiede in den nationalen Umsetzungen. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird derzeit in Brüssel an einer Reform des Datenschutzrechts durch eine Datenschutzgrundverordnung gearbeitet. Rechtlich bindend ist auch ein Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Jahre 1981.
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