Unter der Datenschutzlupe: soziales Netzwerk „Path“

Das soziale Netzwerk „Path“ wird, entgegen mancher Unkenrufe, immer beliebter. Nach Angaben des Mitbegründers hat die Mitgliederzahl die 10 Millionenmarke überschritten und jede Woche kämen ca. 1 Millionen neue Nutzer hinzu.

Der Dienst

Die Grundidee von Path und ein wichtiger Unterschied etwa zu Facebook, ist eine Begrenzung der Kontakte auf maximal 150. Es soll sich um ein Netzwerk und einen Informationsaustausch innerhalb der Familie und engster Freunde handeln. Der Dienst ist vor allem auf die Nutzung über die App, entweder auf iOS oder Android-Geräten, ausgelegt. Zu anfangs noch ohne eigenes Eins-zu-Eins-Nachrichtensystem, wurde dies mit der neuesten Version hinzugefügt, ebenso etwa wie in verschiedenen Nachrichten-Apps immer beliebter werdende besondere Zeichen oder Sticker zum versenden. Zu recht beliebt und daher auch von Konkurrenten übernommen ist die App vor allem für ihre Nutzerfreundlichkeit und das ansprechende Design.
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VZBV gegen Apple – leider nicht super für das Datenschutzrecht

Wie der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.) heute in einer Pressemitteilung berichtet, hat auf seine Klage hin das Landgericht Berlin durch Urteil vom 30. April 2013 (Az. 15 O 92/12) mehrere Klauseln der Datenschutzrichtlinie von Apple für unwirksam erklärt. Ein Erfolg für den Verbraucherschutz, möchte man meinen („Super für den Datenschutz!“ lautete die Meldung auf Twitter).

Mit dem Ausgang des Verfahrens kann man im Ergebnis einverstanden sein. Die rechtliche Begründung des Gerichts in Bezug auf das anzuwendende Datenschutzrecht ist jedoch nicht haltbar und wird Apple Angriffspunkte für eine Berufung bieten.
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Bundestagswahl 2013: Die Positionen der Parteien zum Datenschutz

Am 22. September 2013 wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Parteien positionieren sich, teilweise mit bereits beschlossenen, teilweise mit vorläufigen Wahlprogrammen. Die abgedeckte Themenvielfalt ist naturgemäß groß. Doch wie stehen die verschiedenen Parteien zu dem zukunftsträchtigen Thema „Datenschutz“ und auch dem Internet? Wo liegen Unterschiede und wo zeigen sich Gemeinsamkeiten? Nachfolgend soll versucht werden, einen groben und nicht abschließenden Überblick über die verschiedenen Positionen zu geben.

CDU/CSU

Die Union hat noch kein endgültiges Wahlprogramm veröffentlicht. Dies soll am 24. Juni geschehen. Dennoch lassen sich aus der bis zum 30. April durchgeführten „Mitmach-Aktion“ „Was mir am Herzen liegt“ bereits erste Informationen entnehmen. Leitgedanke ist, Deutschland bis 2020 zum digitalen Wachstumsland Nummer 1 zu machen:
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SPD Fraktion für grundlegende Überarbeitung der geplanten EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz

Wie aus einer elektronischen Vorab-Fassung eines Antrages der SPD Bundestags-Fraktion vom 24.04.2013 hervorgeht, spricht sich die Partei für umfangreiche Änderungsvorschläge an der im Entwurf befindlichen EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit (KOM 2012(10)) aus.

Nachdem bereits der Bundesrat sowohl eine Subsidiaritätsrüge gegen die Datenschutz-Grundverordnung, als auch gegen die hier interessierende geplante Richtlinie beschlossen hatte, schlägt nun die SPD Fraktion umfangreiche Änderungen des Gesetzesentwurfes vor.
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Google Now und Big Data – „Informationen, bevor Sie danach suchen“

Anfang der Woche hat Google nun auch für iOS Geräte seinen verbesserten Suchdienst „Google Now“ vorgestellt. Damit wird die bekannte Such-App um eine Art Vorhersagefunktion erweitert. Für den Nutzer (nach Ansicht von Google vermeintlich) wichtige Informationen werden diesem nun bereits präsentiert, bevor er überhaupt danach sucht.

Die App

Man könnte Google Now damit als Hosentaschen-Assistenten begreifen, der einem alle relevanten Informationen für den Tag (sei es die Verkehrslage auf dem Weg zur Arbeit oder das vorhergesagt Wetter) eigenständig präsentiert. Wie gesagt, ohne, dass der Nutzer aktiv danach suchen muss. Ein Beispiel: Zu einem im Google Kalender gespeicherter Termin stellt Google Now nun auch Informationen für den kürzesten Anreiseweg zur Verfügung und erinnert automatisch daran, wann es Zeit ist aufzubrechen und wo sich z. B. die Arztpraxis genau befindet.
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Facebook Leitfaden für Politiker und Amtsträger – Datenschutz und Mythen

Facebook hat einen Leitfaden für Politiker und Amtsträger veröffentlicht, mit dem diesen Personen der Nutzen und die Vorteile des sozialen Netzwerkes näher gebracht werden soll.
Das Unternehmen, aber auch die beteiligten Politiker ernteten teilweise heftige öffentliche Kritik. Erst einmal ist diese Idee positiv aufzunehmen, da sich leider immer noch zu wenige Politiker mit den Möglichkeiten von sozialen Medien, wie z. B. Facebook, aber etwa auch Twitter, auseinandersetzen. Ein solcher Leitfaden könnte daher durchaus auch allgemein positive Wirkung entfalten und öffentliche Amtsträger animieren, den Web 2.0 Kontakt mit den Bürgern zu suchen. Unabhängig von einer rechtlichen Einschätzung, hat etwa kürzlich die Bundeskanzlerin Angela Merkel über ein Google Hangout gezeigt, dass Politik und soziale Medien heutzutage voneinander profitieren können.

Datenschutz und Mythen
In dem Leitfaden von Facebook spricht das Unternehmen (selbstverständlich) auch den Datenschutz an, auf den ich mich hier konzentrieren möchte. Nun darf man Facebook nicht verübeln, dass ein solcher Leitfaden sicher nicht besonders wirkungsvoll erscheint, wenn auf datenschutzrechtliche Gefahren und Probleme hingewiesen wird. Dennoch sollen hier einige Themen und (im Leitfaden so bezeichnete) gelöste „Mythen“ auf ihren Wahrheitsgehalt zumindest kritisch hinterfragt werden.
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On the EU watchdog’s radar – will Facebook Home be the new Internet Explorer?

An article on TechCrunch discusses the question, whether or not it would be good for a company to provide the default program or app on a mobile device? The bone of contention: Facebook Home. How about the legal aspects of such a “monopoly” position under European competition law?

As we know, the European Commission recently imposed a € 561 million fine on Microsoft for not implementing a screen for its Windows users, where they could choose their preferred web browser. In the eyes of the Commission’s Vice President in charge, Joaquín Almunia, the company did not comply with a legally binding from December 2009. Back then, Microsoft committed itself for 5 years to offer Windows users a “choice screen”, after competition concerns were raised and investigations related to the tying of Microsoft’s web browser, Internet Explorer, to its dominant client PC operating system Windows took place. Could Facebook also get on the radar of the EU competition watchdogs?
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Ultimative Gedächtnisse und das Recht auf Vergessenwerden

Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) soll ein Recht auf Vergessenwerden (Art. 17) für Bürger eingeführt werden. Ob dieser gesetzgeberische Vorschlag wirklich so neu und innovativ ist oder doch eher eine erweiterte Form des bereits bestehenden Rechts auf Löschung von personenbezogenen Daten (§ 20 BDSG) beinhaltet, mag hier dahingestellt sein. Daten und Informationen, die im Internet veröffentlicht werden, sollen auf jeden Fall nicht ewig abrufbar sein, sondern unter bestimmten Voraussetzungen im Nachhinein gelöscht werden können.

Die EU-Kommission bewirbt dieses Recht häufig als eine Art Meilenstein für die Zukunft des Datenschutzrechts und die Privatsphäre der Bürger in Europa. Die Betroffenen sollen die Macht über ihre eigenen Daten behalten. Dennoch gibt es viele Gegenstimmen (nicht nur unter den Internetkonzernen), die vor allem die technisch fast unmögliche Durchsetzbarkeit dieses Rechts in der realen Online-Welt bemängeln.
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Europa gegen Google? – Die „Task-Force“ macht ernst

Die Privatsphäre-Bestimmungen von Google kommen auf den Prüfstand. Wie die französische Datenschutzbehörde (CNIL) sowie auch der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Datensicherheit in Pressemitteilungen verkündeten, werden in sechs europäischen Ländern Untersuchungen und Prüfungen der jeweiligen Datenverarbeitungspraxis auf Grundlage der bestehenden Datenschutzerklärung (für Deutschland) von Google vorgenommen. Je nach Ausgang dieser Verfahren könnten aufsichtbehördliche Maßnahmen, wie etwa Bußgelder, die Folge sein.

Was war geschehen?
Im Februar 2012 wurde die CNIL von der Art. 29 Datenschutzgruppe (dem obersten Gremium europäischer Datenschutzbehörden) darum gebeten, die Bildung und Führung einer sog. „Task-Force“ zu übernehmen, um die damals kurz bevorstehende (und dann realisierte) Neueinführung der Datenschutzbestimmungen von Google auf deren Datenschutzrechtskonformität zu untersuchen. Der Konzern aus Amerika verwendet seitdem eine einheitliche Datenschutzerklärung für seine verschiedenen Dienste.
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Privacy on the Web: clash of reality and fiction?

During the negotiations and discussions on the planned EU Regulation on data protection, those responsible are not tired of emphasizing that one principle is to protect the citizens. To protect a right enshrined in the Constitution, the protection of personal data (Article 8 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union). On the other hand, the new rules also should facilitate the free flow of data and the economic use of this data for companies.

The ambitious plan of the European Commission must not make the mistake and take legal decisions past the existing reality. The risk of losing sight of reality and fiction, and thereby create hardly enforceable legal requirements consists of two levels. On the side of the economy and businesses and on the other hand that one of users and citizens.
Most of the measures envisaged in the planned EU Regulation are aimed at companies that handle data. A certain level of privacy on the web will be strongly dependent on the observance of these rules by the companies.
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