Nachdem Bundeskanzlerin Merkel im Sommerinterview der ARD (Video) im Zusammenhang mit der Überwachungsaffäre, vor allem durch amerikanische Geheimdienste, sich sowohl für ein starkes, einheitliches europäisches Datenschutzrecht, als auch für die Arbeit an einem internationalen Datenschutzabkommen bzw. für ein Zusatzprotokoll zu bestehenden Abkommen aussprach, lohnt sich ein Blick auf die derzeitige Situation und die Vergangenheit zu Bemühungen um das internationale (außereuropäische) Datenschutzrecht.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Freiheiten
Von Bundeskanzlerin Merkel in dem Interview angesprochen wird der (von Deutschland im Jahre 1973 ratifizierte) Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, PDF), in dessen Artikel 17 als Menschenrecht festgeschrieben wird, dass niemand „willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden“ darf.
Continue reading