Eine kürzlich veröffentlichte Studie der OECD hat die Berechnungsmethoden und offiziellen wie auch inoffiziellen Marktpreise für verschiedene Arten personenbezogener Daten untersucht. Danach liege der Preis für die Daten zur Insolvenzauskunft eines US-Bürgers etwa bei 26.5 US-Dollar, für eine unveröffentlichte Telefonnummer müsste man 10 US-Dollar zahlen.
Schadenersatz bei rechtwidriger Datenverarbeitung?
Häufig wird der Betroffene von derlei Datenhandel überhaupt nichts mitbekommen. Welche rechtliche Möglichkeit besteht aber, wenn er dennoch Kenntnis erlangt? Kann er dann von dem Verantwortlichen Schadenersatz in Höhe des wirtschaftlichen „Wertes“ seiner Daten verlangen? Sollte es sich um besonders sensible Informationen handeln, kann er dann auch einen immateriellen, also finanziell nicht messbaren, Schaden geltend machen?
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