BYOD – was gilt es für Unternehmen zu beachten?

Ende März 2013 stellte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Bericht für das Jahr 2012 vor. Unter anderem wird darin auch das Phänomen des „Bring-Your-Own-Device“ (BYOD) näher betrachtet.

Mit zunehmender Tendenz verwenden Arbeitnehmer und Angestellte an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr (nur) dienstlich gestellte Computer, Laptops und Handys, sondern greifen auf ihrer eigenen Geräte zurück. Dies kann mehrere Gründe haben, wie etwa dass die Geräte des Arbeitgebers bereits technisch veraltet und damit zu langsam sind oder dass die (im privaten Bereich bekannte) Nutzerfreundlichkeit nicht gegeben ist. Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte stellt fest, dass der Einsatz privater Geräte am Arbeitsplatz und ihre Verwendung für die Arbeit, Vorteile bieten. Dennoch weist er auch auf erhebliche Risiken hin, welche jedoch durch eine Mischung aus rechtlichen und technischen Maßnahmen gelöst werden können.
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